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Verkehrsregeln auf dem Parkplatz

 

Urs S. war außer sich vor Wut. Hatte diese blinde Kuh ihn denn nicht gesehen? Beim Ausparken aus einer Parklücke war sie ihm einfach in die Quere gekommen. Urs S. sah sich im Recht, schließlich gelte auch auf Parkplätzen die "StVO" und damit auch rechts vor links.
Hat Urs Recht? Leider nein, so das AG Solingen (AZ 1 C 193/06). Die auf öffentlichen Straßen geltende Regel "rechts vor links" könne auf Parkplätzen nicht uneingeschränkt übernommen werden. Von rechts aus Parkbuchten kommende Fahrzeuge genießen generell keine Vorfahrt.
Übrigens: Das an der Einfahrt stehende Schild "Hier gilt die StVO" bezieht sich uneingeschränkt nur auf §1 der StVO. Und dieser Paragraph fordert von den Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Es bedeutet eben nicht, dass die Fahrspuren auf einem Parkplatz wie Vorfahrtstraßen behandelt werden, sie dienen ausschließlich zur Suche von Parkbuchten.

 

 


 

Neue Regelung bei der Abgasuntersuchung 2010

 

Daher wird es ab Januar 2010 auch keine extra Plakette für die Abgasuntersuchung geben. Es wird nur noch eine Plakette das Kennzeichen schmücken.

 

Für viele Autofahrer war es bislang schon Gang und Gebe mit der Hauptuntersuchung die Technik und die Umweltfreundlichkeit zusammen zu prüfen. Nun wird es entsprechend der EU-Richtlinien 2009/40/EG Pflicht!

 

Moderne Fahrzeuge werden über die sogenannte OBD-Schnittstelle gemessen. Ältere Fahrzeuge noch über die Schlauchmethode. Doch wie genau das Fahrzeug geprüft wird hängt nicht von den technischen Voraussetzungen ab, sondern einzig und alleine vom Datum der Erstzulassung. Fahrzeuge, die ab Januar 2006 zugelassen wurden, werden über die OBD – Schnittstelle ausgelesen. Bei älteren wird nach wie vor die Emission per Schlauchmethode festgestellt.

 

Bedingt durch den eigenständigen Teil der Abgasuntersuchung bei der Hauptuntersuchung, dürfen auch anerkannte Fachwerkstätten die AU ausführen. Zwingend für die Hauptuntersuchung ist jedoch, dass ein Nachweisdokument über die Durchführung der AU „vor Beginn“ der Hauptuntersuchung dem Sachverständigen vorgelegt wird. Er wird dann an dem vorderen Kennzeichen eine kosmetische Behandlung durchführen, die veraltete Plakette entfernen und mit einer Reparaturplakette in der gleichen Farbe des Nummernschildes versehen.

 

Autofahrer dürfen im Januar „nicht“ eigenständig die alten AU Plaketten abkratzen. Dies ist den Sachverständigen vorbehalten. Sie müssen bis zur nächsten Hauptuntersuchung an dem Fahrzeug verbleiben. Die letzten grünen Aufkleber werden aber alle im Jahre 2012 von den Kennzeichen entfernt sein.

 

 

Fazit: Wer mit seinem Fahrzeug die Abgasuntersuchung nicht besteht, kommt auch nicht durch die Hauptuntersuchung und erhält keine Plakette.

Die Kosten für die Komplett-Untersuchung via OBD-Stecker liegen bei rund 65 Euro, die Schlauchmethode bleibt bei etwa 77 Euro, je nach Region

 

 


 

 

 

Manfred Schlang | Erstelle dein Profilbanner


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